FIDUS Finanz AG gründet Tochterunternehmen

Geschäftsbereich Compliance-GWG wird in der RegCon GmbH gebündelt

Frankfurt am Main, 9. November 2020 – Die FIDUS Finanz AG (www.fidus-ag.de) gründet ein Tochterunternehmen. Der bisherige Geschäftsbereich Compliance/GWG wird zukünftig als eigenständige Gesellschaft am Markt auftreten. Das neue Unternehmen trägt den Namen RegCon GmbH und agiert als 100-prozentige Tochter der FIDUS Finanz AG. Zum Geschäftsführer wurde FIDUS-Vorstand Axel Rohr (55) bestellt, der sich auf Regulatory Consulting spezialisiert hat.

 

“Gute Compliance und die Bekämpfung potenzieller Geldwäsche-Transaktionen entwickeln sich immer stärker zu einem strategisch unabdingbaren Standbein von BaFin-kontrollierten Finanzdienstleistern”, so Axel Rohr. Der Aufwand zur Bewältigung der einschlägigen regulatorischen Anforderungen steige jedoch von Jahr zu Jahr und überfordere mitunter gerade kleinere Anbieter.

 

Das Problem: Spezialisierte Compliance-Experten können sich ihren Arbeitsplatz momentan aussuchen und bevorzugen Banken oder größere Finanzdienstleistungsunternehmen als Arbeitgeber. Bei kleineren und mittelgroßen Vermögensverwaltern und Anlageberatern verbleiben die ungeliebten Pflichtaufgaben dagegen häufig in den Händen der Geschäftsleitungen. Diese vernachlässigen schlimmstenfalls ihre Kernaufgaben oder übersehen wichtige Details, was sich schnell zu einer existenziellen Bedrohung entwickeln kann.

 

“Die RegCon GmbH hilft, derartige Risiken zu minimieren”, so Rohr. Der Volljurist und langjährige Compliance-Beauftragte verschiedener Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen unterstützt Branchenvertreter bei der Erfüllung der unabdingbaren Compliance-Pflichtaufgaben. “Kunden können dabei wählen, ob sie einzelne Tätigkeiten delegieren möchten oder die Compliance gleich vollständig outsourcen”, ergänzt der Experte.

 

Die nächste Herausforderung steht schon vor der Tür. So tritt für Wertpapierfirmen im Jahresverlauf 2021 ein vollständig neues Aufsichtsregime in Kraft: “Finanzdienstleistungsinstitute, die nicht als Bank gelten, werden aus dem Anwendungsbereich des Kreditwesengesetzes (KWG) herausgenommen und zukünftig dem neuen Wertpapierfirmengesetz (WpFG) unterworfen.” Das Gesetz basiert auf einer europäischen Richtlinie und muss bis Ende Juni 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden. “Das Wertpapierfirmengesetz und die parallell in Kraft tretende EU-Wertpapierfirmen-Verordnung werden u.a. dazu führen, dass viele Gesellschaften mehr Eigenmittel vorhalten müssen als bisher”, erläutert Rohr. Auf die Compliance-Abteilungen der betroffenen Gesellschaften kommt somit ein neuer Kraftakt zu.