Applaus für herausragende Fondsstrategien
Am 9. Oktober 2025 fand die feierliche Verleihung der Boutiquen Awards statt. In diesem Jahr war die FIDUS Finanz AG erstmalig als Botschafter mit dabei.
FIDUS stellt Haftungsdach für Active Core Asset Management
Die FIDUS Finanz AG hat einen neuen Geschäftspartner: Die Active Core Asset Management GmbH des Rentenfondsmanagers Wilhelm Wildschütz wird künftig das FIDUS-Haftungsdach nutzen.
Andreas Schmidt wird neuer Partner bei FIDUS
Die FIDUS Finanz AG verstärkt ihre Beratungskompetenz am Standort Frankfurt am Main: Als neuer Partner ergänzt Andreas Schmidt das dort ansässige Team der Vermögensverwaltung.
FIDUS Finanz AG überschreitet die 1 Mrd. Euro-Marke
Die Expansionsstrategie der FIDUS Finanz AG zahlt sich zunehmend aus. Das betreute Vermögen des Unternehmens übersprang jetzt die Marke von einer Milliarde Euro.
BaFin-Lizenz oder Haftungsdach? Alternativen für Fondsgründer
Wer einen Fonds gründen möchte, hat die Wahl. Entweder ist eine Lizenz der BaFin zu beantragen, oder ein Haftungsdach-Partner auszuwählen.
BaFin-Entscheid: Bestimmte kleine Wertpapierinstitute benötigen zukünftig zwei Geschäftsleiter
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentliche ein Merkblatt, das Details zu dieser Neuregelung und weitere Vorschriften enthält.
FIDUS Finanz AG: Andreas Povel wird neuer stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Die FIDUS Finanz AG bekommt ein neues Aufsichtsratsmitglied. Die Aktionäre der Frankfurter Vermögensverwaltung wählten Andreas Povel auf ihrer ordentlichen Hauptversammlung in das dreiköpfige Gremium.
FIDUS Finanz AG gründet Beirat
Die FIDUS Finanz AG verstärkt sich mit einem Beirat. Dr. Gerhard Kebbel, Markus Dobler und Christian Turrek werden der Frankfurter Vermögensverwaltung zukünftig als externe Berater zur Seite stehen.
Plädoyer für Buy and Hold
„Hin und her macht Taschen leer“ – diese alte Börsianerregel bewahrheitet sich immer wieder. Anleger sollten auf hektische Umschichtungen verzichten und an ihren bewährten Investments festhalten.
Mindestanzahl von Geschäftsleitern: Was auf kleine Wertpapierinstitute zukommen könnte
Kleine Wertpapierinstitute mit nur einem Geschäftsleiter müssen zukünftig unter gewissen Umständen einen zweiten bestellen. Das sieht ein Merkblatt vor, das die BaFin derzeit konsultiert.