Erhöhen Haftungsdächer ihre Preise?
BaFin zieht Zügel bei Eigenkapitalanforderungen an
(Quelle: Fundview.de) – Betreute Kundenvolumina aus der laufenden Anlageberatung zählen zu den Assets under Management. Das hat die BaFin in einer Grundsatzentscheidung beschlossen; und das hat auch unmittelbar Auswirkungen auf Haftungsdächer, wie Axel Rohr von der FIDUS Finanz erklärt. Diese werden für ihre Milliardenfonds möglicherweise jetzt die Preise anheben.
Im Rahmen der EU-Verordnung Investment Firm Regulation (IFR) stand die große Frage im Raum, ob die Volumina, die ein Wertpapierinstitut im Rahmen laufender Anlageberatung betreut, zu den Assets under Management gezählt werden müssen oder nicht. Viele Marktteilnehmer gingen bisher davon aus, dass dies nicht der Fall sei. Die BaFin urteilte jetzt aber anders und entschied in einer Grundsatzentscheidung unter Verweis auf eine Stellungnahme der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), dass betreute Kundenvolumina aus der laufenden Anlageberatung eben doch zu den Assets zählen.
Diese Klarstellung der BaFin dürfte insbesondere einige Haftungsdächer treffen, wie Axel Rohr, Vorstand der FIDUS Finanz AG und Geschäftsführer der RegCon GmbH, feststellt. Rohr sagt im Gespräch mit Fundview: „Jedes Wertpapierinstitut, das Fonds berät und dadurch als mittelgroßes Institut einzustufen ist, wird den schärferen Eigenkapitalanforderungen nachkommen müssen. Also auch Vermögensverwalter oder Fonds-Boutiquen. Allerdings sind allen voran Haftungsdächer mit großen Milliardenfonds von den höheren Anforderungen betroffen.“
Denn wenn die Haftungsdächer durch die Fonds-Advisor mit großen Portfolios die Grenze von 1,2 Milliarden Euro Assets überschreiten, werden sie nicht mehr als kleine Institute im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) eingestuft. Stattdessen zählen sie fortan zu den mittelgroßen Wertpapierinstituten. Und das hat unmittelbar Konsequenzen für die Haftungsdächer! Zum einen müssen die betroffenen Unternehmen zusätzlichen regulatorischen Aufwand betreiben. Zum anderen steigen die Anforderungen an das vorzuhaltende Kapital. Rohr erklärt, dass kleine Institute lediglich 75.000 Euro Anfangskapital dauerhaft vorhalten müssen. Oder sie müssen 25 Prozent der fixen Gemeinkosten bereithalten, falls letztere Summe höher liegt.
Demgegenüber sind mittlere Institute gefordert, eine weitere Vergleichsrechnung anzustellen. Ihr Eigenmittelbedarf wird mithilfe der sogenannten K-Faktoren ermittelt. Einer dieser K-Faktoren betrifft die Assets under Management. Diese müssen mit 0,02 Prozent Eigenkapital unterlegt werden. Und hier geht es schnell um große Beträge, wie folgendes Beispiel zeigt: Für einen Fonds mit 1,5 Milliarden Euro Volumen werden nunmehr 300.000 Euro Eigenkapital benötigt. Zugleich erhöht sich die Anforderung an die liquiden Mittel um 100.000 Euro.
Eigene Lizenzen für große Fonds-Advisor?
Aber welche Folgen wird das haben? „Es wird spannend sein, wie sich die Konditionen im margenarmen Fondsadvisory-Geschäft vor diesem Hintergrund verändern. Große Fondsadvisor könnte der BaFin-Entscheid auch dazu bringen, sich intensiver mit dem Gedanken an eine eigene Lizenz zu beschäftigen“, sagt Rohr und fügt hinzu: „„Denn das Advisory-Geschäft ist tatsächlich sehr margenarm – und gerade bei den sehr großen Kunden verdienen die Haftungsdächer oft sehr wenig. Deswegen könnte es hier Veränderungen bei den Konditionen geben und die Haftungsdächer könnten entsprechend ihre Preise anheben.“
Denn bisher sei es so, dass Haftungsdächer zweifelsfrei gerne die großen Milliardenfonds in ihre Assets eingerechnet haben und auch davon in der Außendarstellung profitiert haben. Rohr sagt: „Dies könnte sich jetzt ändern – große Fonds-Berater könnten nunmehr den Schritt gehen und eine eigene Lizenz zur Finanzportfolioverwaltung beantragen. Das könnte auch den Trend hemmen, dass sich Fonds-Advisor einem Haftungsdach anschließen, um Kosten zu sparen.“
Autor: Tim Habicht, Fundview.de